Auch unter dem neuen Swissness-Gesetz bleibt die Marke billerbeck „Made in Switzerland“

Made in Switzerland
 
3w-publishing ag
9. Februar 2017
von 3w-publishing ag
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Auf den 1. Januar 2017 ist das neue Swissness-Gesetz in Kraft getreten. Dies verlangt, dass mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten bzw. der Wertschöpfung in der Schweiz erfolgt, damit ein Produkt mit „Made in Switzerland“ ausgezeichnet werden darf.

Da wichtige Rohstoffe wie Daunen, Federn und Baumwolle gar nicht oder bei weitem nicht in ausreichendem Umfang in der Schweiz hergestellt werden, darf deren wertmässiger Anteil an den Herstellungskosten von Bettwaren aus der Kalkulation heraus ­gerechnet werden. Diese Regelung, die ähnlich auch für andere verarbeitende Branchen beschlossen wurde, ermöglicht den Schweizer Bettwarenfabriken ihre in der Schweiz hergestellten Daunen- und Federbettwaren weiterhin als Schweizer Qualitätsprodukte zu kennzeichnen. Dabei beträgt die Wertschöpfung auch ohne diese Rohstoffe weiterhin mindestens 60 Prozent der gesamten Herstellkosten. Weitere Infos finden Sie hier

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